„Deutsche Besonderheit“

Asyl: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben es besonders schwer. Der Fall des 16-jährigen Amir aus Ägypten. Amir* ist eigentlich ein Jugendlicher wie andere auch. Aber der 16-Jährige ist aus Ägypten geflohen und hat eine Odyssee hinter sich. Zehn Tage saß Amir in verschiedenen Hamburger Haftzellen: Zuerst bei der Polizei, dann im Untersuchungsgefängnis, später in der Jugendhaftanstalt Hahnöfersand. Aber Amir hat weder gestohlen noch jemanden geschlagen. Er kam in Haft, weil er keine gültigen Papiere bei sich hatte.

Während dieser Zeit wusste er nicht, wo er war, wo er als nächstes hingebracht werden würde. Er sah keinen Anwalt, bekam zu wenig zu essen und zu trinken und lebte in ständiger Angst, abgeschoben zu werden. Dabei hatte der Hamburger Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) am 10.März verkündet, die Abschiebehaft für Kinder und Jugendliche auszusetzen – solange sie nicht straffällig geworden seien. Auslöser für die Ankündigung war der Selbstmord des jungen Georgiers David M. in Hamburger Abschiebehaft. Trotzdem saß Amir weiterhin in Haft. Am 11. März wurde er mit der Auflage aus dem Gefängnis entlassen, sich in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung zu melden. Erst fünf Tage später wurde er von dort dem Kinder- und Jugendnotdienst „zugeführt“, wie es die Ausländerbehörde nennt.

Amir ist ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling. Und in „Deutschland existiert im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine Besonderheit hinsichtlich des Umgangs mit unbegleiteten Minderjährigen“, wie es das Working Paper des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lapidar formuliert. Zwar hat auch die Bundesrepublik 1992 die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Aber nur unter Vorbehalt. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP hatte damals einfügen lassen: In Deutschland hat das Asyl- und Ausländerrecht Vorrang vor Kinderrechten. Im Klartext bedeutet das: In Deutschland gelten bereits 16 und 17-Jährige Flüchtlinge als erwachsen. Im Asylverfahren sind sie auf sich allein gestellt und müssen ihre Belange selbst in die Hand nehmen. Ohne einen Vormund. Ohne einen Anwalt. „Asylmündig“ heißt das in der Amtssprache.

Signal?

Anfang Mai hat die Bundesregierung nun beschlossen, den Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Heiko Kauffmann von Pro Asyl erhofft sich nun, „dass eine schier unendliche Geschichte politischen Versagens, der Verletzung der Fürsorgepflichten und internationalen Rechts sowie nicht eingelöster Versprechen beendet wird.“ Für ihn „ist es ein großes Signal, dass die Koalition, die uns den Vorbehalt eingebrockt hat, ihn nun zurücknimmt.“ Jetzt müssten klare Taten in der Anpassung an die UN-Kinderrechtskonvention folgen. Denn für Kauffmann sind „unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge heute die Hauptleidtragenden einer fehlgeleiteten deutschen und europäischen Flüchtlingspolitik.“

Das zeigt sich auch an einem Anstieg der Asylanträge von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen. Waren es 2008 noch 763 Anträge, von denen mehr als die Hälfte von 16- und 17-Jährigen Personen stammten, wurden im vergangenen Jahr 1.304 Asylanträge gestellt. Auf die Altersgruppe der 16-17-Jährigen entfielen dabei 899 Anträge, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Hauptherkunftsländer sind Afghanistan und der Irak, Vietnam, Guinea und Äthiopien. Für Niels Espenhorst vom Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BUMF) verdeutlicht das: „Es gibt handfeste Fluchtgründe für Jugendliche.“ Außerdem geht der BUMF davon aus, dass 2009 mindestens 2.850 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von Jugendämtern versorgt wurden. Diese Zahl markiere das untere Ende des Möglichen. Denn verlässliche Zahlen über die Aufnahme existierten nicht, da weder Landesjugendämter noch Ausländerbehörden die Daten zentral erfassten.

Unbegleitete Minderjährige fliehen vor Kriegen und Kinderarbeit, Krisen und Konflikten, politischer Verfolgung, Zwangsheirat und Zwangsrekrutierung als Kindersoldaten, Genitalverstümmelung, Unruhen, Naturkatastrophen und Armut. Und sie suchen Schutz. Eigentlich ist das Jugendamt dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, die unbegleitet nach Deutschland einreisen. So sieht es zumindest das Sozialgesetzbuch vor. Im so genannten Clearingverfahren sollen dann ihre Situation und Perspektiven geklärt werden. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Im Umgang mit jungen Flüchtlingen unterscheiden sich die einzelnen Bundesländer immens. Niels Espenhorst vom BUMF beurteilt die Praxis in Nordrhein-Westfalen als „ganz schlecht. Dort existiert keine Vorstellung über die Bedürfnisse von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen.“ Die Aufnahmesituation sei schlicht „katastrophal“. Hessen gilt hingegen als „nicht so übel“. Dort gebe es immerhin ein funktionierendes Aufnahmesystem und Clearinghäuser. Zudem sei das Jugendamt zuständig und nicht die Ausländerbehörde. Ganz anders die Situation in Hamburg. „Gerade in Hamburg ist die zentrale Stellung der Ausländerbehörde besonders. Alle Minderjährigen müssen zuerst zur Ausländerbehörde. Erst wenn sie dort als Minderjährige akzeptiert werden, nimmt sie das Jugendamt in Obhut“, weiß Hermann Hardt vom Flüchtlingsrat Hamburg zu berichten.

Tendenzen

Für Niels Espenhorst spiegelt das eine bundesweite Tendenz wieder. „Ordnungsbehörden erklären sich für zuständig und die Sozialbehörden erklären sich nicht für zuständig.“ Auf einer Tagung der Ausländerbehörden im letzten Jahr wurde Unmut darüber geäußert, dass der Vormund bestimmen wolle, wo die Jugendlichen hingehen und nicht die Ausländerbehörden. „Dabei liegt es nicht in der Zuständigkeit der Ausländerbehörden darüber zu bestimmen“, kritisiert Espenhorst. Stattdessen sei es Aufgabe des Jugendamtes alle Minderjährigen in Obhut zu nehmen, „ohne vorherige ausländerrechtliche motivierte Selektion“.

Selbst wenn Jugendliche in Obhut genommen werden, resultiert das oftmals in einer Unterbringung, die nicht jugendgerecht oder dem Alter entsprechend ist. Häufig sind es Sammelunterkünfte, in denen Minderjährige Zimmer mit Erwachsenen teilen müssen. Das kommt zum Beispiel in München vor, wie der jüngste Bericht des BUMF zeigt. Und auch wenn die 16- und 17-Jährigen schließlich in einem separaten Trakt der Erstaufnahmeinrichtung untergebracht werden, gebe es dort keine Möglichkeiten für die Jugendlichen zur Ruhe zu kommen. Stattdessen seien die Jugendlichen „einem Zustand ständiger Überreizheit und Übererregung ausgesetzt. Gefühle wie Unsicherheit, Angst, Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein sind ständig präsent.“ Niels Espenhorst verliert klare Worte: „Die Frage lautet ja, ob die Jugendlichen angemessen und gut in Obhut genommen werden und nicht, ob sie in Obhut genommen werden. Uns geht es um den Schutz der Jugendlichen. Um eine Unterbringung nach Jugendhilfestandards und darum, dass sie ankommen können.“ In Hamburg wird die ehemals geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße seit anderthalb Jahren als Erstversorgungseinrichtung für die Aufnahme von jungen Flüchtlingen umfunktioniert. Sozialpädagoginnen werden über Zeitarbeitsfirmen und mit befristeten Verträgen eingestellt. Muttersprachliche Mitarbeiter nur auf Honorarbasis eingesetzt. „Eine langfristige Nutzung des Gebäudes ist nicht geplant“, behauptet die Stadt.

Das mag auch daran liegen, dass 2009 in Hamburg 402 Flüchtlinge unter 18 Jahren eingereist sind. Aber mehr als 50% davon sind für volljährig erklärt worden. Und nur wer mindestens 18 Jahre ist, darf in andere Bundesländer umverteilt und kann auch leichter abgeschoben werden. In jüngster Vergangenheit sind die Verfahren zur Altersfeststellung in der Hansestadt in die Kritik geraten. Denn von der so genannten Zentralen Erstaufnahme in der Sportallee geht es oft direkt zu Altersfeststellungen in die Rechtsmedizin des Universitätskrankenhauses Eppendorf. Altersfeststellungen sind dort mit einer zwangsweise medizinischen Untersuchung verbunden, die auch das Röntgen des Handwurzelknochens vorsieht. Dabei hat bereits das Verwaltungsgericht Hamburg solche Untersuchungen zur Altersbestimmung für unzulässig erklärt. Schon 2007 hat der Deutsche Ärztetag in Münster einen Beschluss verabschiedet, nach dem die Feststellung des Alters von Ausländern mit dem Berufsrecht nicht vereinbar sei. Eine andere Methode, mit der das Alter der Jugendlichen geschätzt wird, sind die so genannten Inaugenscheinnahmen. Dafür existieren allerdings nicht einmal allgemein anerkannte Kriterien.

Auch Amir wurde begutachtet. Der Arzt habe ihm gesagt, er sei sicher erst 16 und keinesfalls im Alter, das die Ausländerbehörde ihm geben wollte. Rein rechtlich hätte er sofort in Obhut genommen werden müssen, als er angab 16 zu sein. Jetzt hat Amirs Anwältin, Sigrid Töpfer, Strafanzeige erstattet: wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Gegen den Innensenator, den Justizsenator, die Ausländerbehörde und andere zuständige Stellen in der Hansestadt. „Es liegen hier offensichtlich systemische Rechtsverstöße vor, die an vorgesetzten Stellen zu verantworten und strafrechtlich zu kontrollieren sind“, äußert Töpfer. Für die Asylrechtsanwältin sind die Ereignisse „ein Ausdruck des bösen Zustandes der Republik und Europas. Dazu gehören die Toten an den Außengrenzen, die Toten in Abschiebehaft und in Flüchtlingsunterkünften seit den 1980er Jahren.“ Ihrer Meinung nach sind „Bürgerrechte und sogar das Recht auf Leben – einiger – in der “friedlichen” Nachkriegsperiode mittlerweile weniger wert geworden.”

Ob die Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention jungen Flüchtlingen wie Amir zu ihrem Recht hilft, ist unklar. Schon vorab erwähnte die Bundesregierung, dass die Rücknahme keine Änderungen im Bundes- oder Landesrecht erforderlich mache. Dazu gehört aber auch das Asyl- und Ausländerrecht. Und danach werden jugendliche Flüchtlinge nach wie vor mit 16 Jahren wie Erwachsene behandelt.

Nina Schulz
*Name geändert.

Veröffentlichungen:

Artikel Der Mann im Kinde, Freitag, 10.06.2010, S.4


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