Ein Kampf gegen Windmühlen

t4_01_by-e-m-urbitsch Etwa 300.000 Menschen wurden im Rahmen des nationalsozialistischen Euthanasie-Programms ermordet. Durch Medikamente, Gas, gezieltes Verhungern lassen. Circa 360.000 Menschen wurden zwangssterilisiert. Noch heute kämpfen Zwangssterilisierte und »Euthanasie«- Geschädigte um Anerkennung und Entschädigung.

Zwar erkennt die Forschung an, dass die sogenannte T4-Aktion 1 ein staatlich organisierter Massenmord war und die darin entwickelten Tötungsmethoden als Vorbereitungen zum Holocaust angesehen werden können. Dennoch spielten sich die nationalsozialistischen Krankenmorde nicht nur im Rahmen der T4-Aktion ab, sondern sowohl davor als auch danach. Aber »Euthanasie«- Geschädigte und Zwangssterilisierte werden nicht als NS-Verfolgte anerkannt. Ende Januar 2013 fand in Berlin eine Konferenz zu NS-»Euthanasie«-Verbrechen in europäischer Perspektive statt. Interview mit Margret Hamm, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Bund der »Euthanasie«-Geschädigten und Zwangssterilisierten (AG BEZ).

Vor fast 80 Jahren, am 1. Januar 1934, trat das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«, das GzVeN, in Kraft. Inwiefern ist das Thema heute relevant?
Margret Hamm: Zum einen für die noch lebenden Opfer und für die Frage nach Entschädigung und Anerkennung als NS-Verfolgte. Zum anderen aber auch für die heutige Diskussion zum Thema Euthanasie, die aktuell weitgehend unter dem Begriff der bioethischen Debatte geführt wird. Da sind etliche Bezugspunkte.

In der öffentlichen Diskussion wird der Begriff »Opfer von Euthanasie« verwendet. Ihre AG wehrt sich vehement gegen diese Bezeichnung.
Wir wehren uns dagegen, weil sich dahinter eine sprachliche Ungenauigkeit verbirgt, die den Opferstatus verschleiert. Euthanasie-Verfolgte wird von denen gebraucht, die entscheiden, ob die Menschen eine Entschädigungsleistung bekommen oder nicht. Und ein NS-Opfer hat nicht die gleichen entschädigungspolitischen Rechte wie ein NS-Verfolgter. Das ist eine gewollte, diskriminierende Differenzierung. Oft kommt es zu der falschen Aussage, Zwangssterilisierte oder »Euthanasie«-Geschädigte seien noch nicht als NS-Opfer anerkannt. Als NS-Opfer sind sie anerkannt. Aber eben nicht als NS-Verfolgte. Damit fallen Überlebende und Angehörige nicht unter die Entschädigungsleistungen des Bundesentschädigungsgesetzes, des BEG. Deswegen ist es für die Menschen gravierend, wie sie genannt werden. Ob Verfolgte oder Opfer oder, ob man ihnen »typisches NS-Unrecht« oder »nicht typisches NS-Unrecht« zugesteht.

Ende 2011 erhielten 482 Zwangssterilisierte und drei »Euthanasie«-Geschädigte laufende monatliche Leistungen. Was sagen uns diese Zahlen?
Die sagen uns, die Verweigerung von Entschädigungsleistungen für »Euthanasie«-Geschädigte und einer Anerkennung beider Opfergruppen als »rassisch« Verfolgte des NS ist gewollt. Bei der geringen Anzahl von Menschen, die heute noch berechtigt sind eine Entschädigungsleistung zu erhalten, gibt es überhaupt keinen Grund sie zu verweigern. Entschädigungen gibt es erst seit 1980 und 1988 mit riesengroßen Einschränkungen auf der Basis der Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, des AKG. Seit dieser Zeit haben von allen diesen sogenannten vergessenen oder ausgegrenzten Opfern, in diesem Fall »Euthanasie«-Geschädigten und Zwangssterilisierten, nur circa 14.500 Menschen jemals einen Antrag gestellt. Inzwischen sind viele von ihnen verstorben. Dann bleibt die Zahl übrig, die Sie genannt haben.

Wie verläuft die Antragstellung?
Wenn die Menschen selbst einen Antrag gestellt haben, haben sie manchmal die Einmalleistung gekriegt. Aber die monatlichen Leistungen waren abgekoppelt. Sie mussten einen zweiten Antrag stellen. Wer das nicht wusste, hat nur die Einmalleistung bekommen. Das macht die Sache so widerlich. An die Einmalzahlungen darf der Staat nicht herangehen. Genauso wenig wie an die laufenden Leistungen. Bezieht jemand aber Sozialleistungen und das »Gesamteinkommen« ist höher als der Sozialhilfesatz, fordert der Staat die Leistungen zurück. Nach sehr langen Auseinandersetzungen fingen Anfang der 1990er Jahre die ersten Leistungen für Zwangssterilisierte mit 60 DM an. Jetzt sind es 291 Euro. Die Zahlung für »Euthanasie«-Geschädigte wurde restriktiv gehandhabt. Bis 2002 wurde das gemeinsame Familieneinkommen der Antragstellenden zugrunde gelegt. Aus unserem Bund erhielten nur drei Personen eine Einmalzahlung. Mit der Änderung der AKG-Härterichtlinien 2002 sollten alle etwas kriegen. Die Anträge mussten allerdings neu gestellt werden. Und obwohl »Euthanasie«-Geschädigte seit 2011 laufende Leistungen erhalten sollen, wird jetzt versucht, die Kinder der Ermordeten auszuschließen, weil sie nicht »unmittelbar betroffen« waren.

Gab es noch weitere Einschränkungen?
Grundsätzlich wurde nicht die Ermordung der Elternteile entschädigt, sondern nach §844 BGB ein »Verlust des Rechts auf Unterhaltsleistungen«. Zum Zeitpunkt der Ermordung der Eltern durften die Kinder nicht älter als 18 Jahre sein. Gegen diese Altersgrenze haben wir protestiert. Sie wurde dann auf 21, später auf 27 Jahre erhöht. Ungerechtigkeiten blieben bestehen. Einige waren noch älter als ihre Angehörigen ermordet wurden. Bis zum heutigen Tag kriegen sie nicht einen Cent. Wahrscheinlich sind sie inzwischen schon verstorben.

Viele Zwangssterilisierte und »Euthanasie«-Geschädigte sind traumatisiert. Bei den Zwangssterilisierten kommen noch die andauernden, körperlichen Leiden hinzu.
Jetzt kämpfen sie um ihre Anerkennung als Verfolgte und um Entschädigungsverbesserungen. Vergeblich. Viele haben aufgegeben. Die allermeisten Menschen sind in sich gekehrt und mit Scham behaftet. Unserer Meinung nach ist das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« das erste NS-Rassegesetz. Es hat Menschen selektiert. Formal nach Kriterien, die innerhalb relativ kurzer Zeit erweitert und aufgeweicht wurden. Diese Maßnahmen fanden immer vor dem Hintergrund, »lebenswert«, »lebensunwert« statt. Dann kam die soziale Ausgrenzung dazu, die der rassistischen Ideologie geschuldet war. Beide Opfergruppen haben darunter gelitten. Viele der Euthanasie-Ermordeten sind vorher zwangssterilisiert worden. Deswegen können die Bereiche Euthanasie und Zwangssterilisation nicht getrennt werden. Da kämpfen wir auch gegen Windmühlen.

Wie charakterisieren Sie die Auseinandersetzung um Entschädigung?
Als beschämend. Besonders die Situation 2007. Damals hofften die Menschen, das GzVeN würde aufgehoben. Das scheiterte am Bundestag. Der war nicht in der Lage eine parteiübergreifende Regelung zu finden. In der Bundestagsdebatte wurde damit argumentiert, dass das auch rassistische Verfolgung, ein rassistisches Gesetz war, das der NS-Rasseideologie entsprach. Trotzdem haben sie sich geweigert, das Gesetz für nichtig zu erklären. Was jetzt letztendlich dabei herausgekommen ist, ist entwürdigend für die Opfer.

Haben Sie noch Hoffnung, dass das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses jemals für nichtig erklärt wird?
Ja, wenn alle tot sind. So einfach ist das. Und dann wird man einen großen Gedenktag machen.

1961 widmete sich der Bundestag der Frage der Entschädigung für Zwangssterilisierte und beriet über eine Novelle des BEG. Dabei wurden auch »Sachverständige« angehört, z.B. Prof. Nachtsheim, der sagte: »Das Erbkrankheitsgesetz darf aber nicht mit den nationalsozialistischen Rassegesetzen verwechselt oder auch nur zusammengeworfen werden. Während diese der verhängnisvollen Rassenpolitik Hitlers dienten, war das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ein unpolitisches Gesetz, das zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes bestimmt war.« Der Professor wusste wovon er sprach…
Natürlich wusste er das. Er war einer der Beteiligten und hat zum Beispiel Menschenversuche mit epileptischen Kindern gemacht. Schon in der Nachkriegszeit gab es Versuche, das GzVeN von der nationalsozialistischen Ideologie abzugrenzen. Abgeschafft wurde es 1945 nur in Bayern und Thüringen. 1946 in der sowjetischen Besatzungszone. In allen anderen damaligen Ländern bestand es in unterschiedlicher Form fort. Und eben jener Nachtsheim forderte ein neues Sterilisationsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Noch heute stellt sich die Bundesregierung in diese Kontinuität.

Inwiefern?
Indem sie abstreiten, dass diese Menschen »rassisch« verfolgt waren. Genau das sagte auch Nachtsheim. Aber die Lebensgeschichten und Verfolgungsschicksale zeigen, es war anders. Bei den Zwangssterilisierten und auch bei den »Euthanasie«-Geschädigten, also bei den Kindern, wurden zum Beispiel die Eltern aus politischen Gründen ermordet. Solche Lebensschicksale kann man heute einfach nicht unter den Tisch fallen lassen. Es ist unbegreiflich, dass Regierende heute immer noch auf diese Ideologie Bezug nehmen. Das ist für die Menschen noch viel schlimmer. Sie sterben verbittert, weil sie immer vergeblich gekämpft haben. Wenn sich etwas verändert hat, war es immer nur scheibchenweise.

Wie gestaltet sich das offizielle Gedenken an die Euthanasie-Ermordeten?
Das Gedenken an diesen Gedenktagen ist genauso unglaubwürdig, wie jetzt die Etablierung des T4-Denkmals. Solange die Bundesregierung nicht bereit ist, diese grundsätzlichen Dinge zu klären und zu entscheiden, dass diese Menschen NS-Verfolgte sind und ihnen eine angemessene Entschädigung zukommen lässt, solange ist das ganze Reden Drumherum verlogen.

Was denken Sie über den geplanten Gedenk- und Informationsort T4?
Wir lehnen das Vorhaben schon seit vielen Jahren ab. Am Ort der Täter können die Opfer nicht gedenken. Sie gedenken dort, wo ihre Angehörigen ermordet worden sind. Wir hätten das Konzept mit einer Ergänzung mitgetragen: Wenn der Ort so gestaltet würde, dass ein Gedenken möglich und die ganze Geschichte der Zwangsterilisation und Euthanasie dargestellt würde. Und wenn vor Ort auch pädagogisch gearbeitet werden könnte. Das wurde alles abgewürgt. Herauskommen ist das Projekt, das heute Nachmittag mit großer Begeisterung von den Leuten vorgestellt wird. Dazu gehören wir aber nicht.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft der AG BEZ?
Das Allerwichtigste ist, die wenigen noch lebenden Opfer als »rassisch« Verfolgte anzuerkennen. Das ist eine moralische und ethische Kategorie. Und das betrifft nicht nur die jetzt noch lebenden Menschen sondern ihre Kinder und ihre Kindeskinder. Das Stigma unter die Zwangssterilisation oder Euthanasie gefallen zu sein, bleibt in der Familie und lässt sich nicht einfach so wegretuschieren. Das Monetäre ist sekundär.

Infobox:

Margret Hamm ist Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Bund der»Euthanasie«-Geschädigten und Zwangssterilisierten. Vorgänger ist ein gleichnamiger Verein, der von 1987 bis 2009 bestand. In ihrer bundesweiten Tätigkeit setzt sich die AG dafür ein, dass»Euthanasie«-Geschädigte und Zwangssterilisierte als NS-Verfolgte anerkannt werden.

Interview: Nina Schulz
Fotos: Elisabeth Mena Urbitsch

Anmerkungen:

1 T4 bezieht sich auf die Anschrift der Organisa­tionszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4. Die Ermächtigung zur »Euthanasie« gab es bereits am 1.9.1939. Ihren Höhepunkt erreichten die Morde 1940-1941.

Mehr Infos unter: www.euthanasiegeschaedigte-zwangssterilisierte.de

Veröffentlichungen:

Interview Ein Kampf gegen Windmühlen, analyse&kritik, 15.02.2013, S.33


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