Spiel auf Zeit

ghetto_rente1 Überlebende der Ghettos streiten seit Jahren mit deutschen Rentenversicherern über ihre Rentenansprüche aus Beschäftigungen im Ghetto. Kein Gesetz in der Geschichte der Wiedergutmachung in der Bundesrepublik hat eine so hohe Ablehnungsquote von Entschädigungsanträgen zur Folge gehabt, wie das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus der Beschäftigung in einem Ghetto“, kurz ZRBG.

Für den Rentenanspruch ist entscheidend, ob die Antragstellenden im Ghetto „aus eigenem Willensentschluss“ und „gegen Entgelt“ gearbeitet haben. Das müssen die Klagenden glaubhaft machen. Um das herauszufinden, haben Richter des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, mit Anhörungen von Überlebenden in Israel begonnen. In der Bundesrepublik finden die Verfahren in der Regel ohne die Klagenden statt.

Bat-Sheva Szwarc hat sich schon Sorgen gemacht. Aufmerksam mustert sie aus ihren blauen Augen die Gäste. „Ich dachte schon, ich habe mich im Tag geirrt“, sagt sie auf Polnisch. Tatsächlich hat der Nachmittagsverkehr im Süden Tel Aviv´s zu einer Verspätung ihres Besuchs geführt. Die 85-Jährige sitzt entspannt in einem großen Gesundheitssessel, der ihren Körper einrahmt. Um ihren hellblauen Frotteebademantel ist eine pinkfarbene Wolldecke gewickelt, aus der robuste schwarze Sandalen auf dem höher gestellten Fußteil ragen. In bequemer Reichweite hat sie ihren Gehwagen geparkt. Konzentriert blickt sie auf den neuen Flachbildschirm-Fernseher an der gegenüberliegenden Wand und zappt mit der Fernbedienung zum Gesundheitskanal. „An alles von Früher erinnere ich mich genau. Heute ist meine Erinnerung nicht mehr so gut“, erklärt sie. Und Erinnerung spielt in Bat-Sheva Szwarcs Leben eine wichtige Rolle.

Richter reisen nach Israel

Als Kind hat sie im Warschauer Ghetto gearbeitet und in der Shoa ihre gesamte Familie verloren. In ihren detailreichen Erzählungen wechselt sie vom Polnischen ins Jiddische und wieder ins Polnische. Dann fängt sie an auf Deutsch anti-semitische Hassreime der Nazis zu zitieren, die mit „Keine Judenrepublik“ enden. „Das haben sie in Sprechchören von den Lastern gerufen, die durchs Ghetto fuhren“, schildert sie energisch. In ihrer Anhörung zur Ghetto-Rente musste sie von ihren Tätigkeiten im Ghetto berichten. Denn nur wer aus „eigenem Willensentschluss“ und „gegen Entgelt“ im Ghetto gearbeitet hat, kann eine so genannte Ghetto-Rente beziehen. Um das herauszufinden, haben Richter des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, mit Anhörungen von Überlebenden in Israel begonnen. Dazu sind auch Vertreter der Rentenversicherung aus Nordrhein-Westfalen geladen. Bis Mitte 2007 haben die Rentenversicherungen über 95 Prozent der Anträge abgelehnt. Bat-Sheva Szwarcs Anhörung war im April letzten Jahres in Tel Aviv.

„Das war sehr schwer. Einige haben so getan, als ob ich lüge“, sagt sie und spricht dabei lauter auf Polnisch. „Ich habe in der Fabrik an der Spule gearbeitet, Knöpfe angenäht und Säume für die Mäntel der Soldaten gemacht. Ich weiß´ es. Ich war schließlich da“, erzählt sie immer schneller. „Jeden Tag haben wir gefürchtet, nicht zu überleben.“ Auf Deutsch streut sie „Arbeitsappell, Scheißkommando“ ein. In der Anhörung sei sie sehr nervös gewesen. „Ich wusste, dass ich die Wahrheit spreche. Und ich bin nicht die Einzige. Es haben Viele überlebt. Das habe ich mir doch nicht ausgedacht“, sagt sie bestimmt. Ihr Blick schweift zu ihrer Lieblingsmalerei über dem Sofa. Dort sitzt eine junge Frau mit Sonnenhut in einem weißen Korbsessel auf einer Terrasse und liest. Im Hintergrund liegt ein See. In der Pastelllandschaft sieht die junge Frau unbeschwert aus.

Ihre Tochter Adina stellt sich neben sie und fängt an zu gestikulieren. „Mama hat sich immer erinnert“, betont sie auf Englisch. In der Anhörung sind die selbstsicher und robust auftretende Tochter und Bat-Sheva zusammengebrochen. „Der Richter hat so Sachen gefragt. Das hat mich sehr berührt. Und dabei hat Mama doch die Wahrheit gesagt.“ Adina wirft ihre langen grauen Haare zurück und macht eine einladende Armbewegung. „Wenn es Imke nicht gegeben hätte, wäre die Wahrheit zum Teufel gegangen“, betont Adina. Die 31-Jährige arbeitet in den Anhörungen zur Ghetto-Rente als historische Sachverständige. Imke Hansen hat damals für den Abbruch der Anhörung gesorgt und die Klägerin am nächsten Tag zu Hause besucht und interviewt. Ihre Interviews mit Überlebenden des Holocaust basieren auf der Methode der Oral History. Sie bilden die Grundlagen für ein weiterführendes Verständnis dessen, wie das Leben und Arbeiten im Ghetto organisiert wurde.

Nach der anstrengenden Anhörung im Frühling ist Bat-Sheva Szwarcs Ghetto-Rente bewilligt worden. Nur der bestätigende Brief ist noch immer nicht angekommen. „Das liegt vielleicht an den vielen Feiertagen“, murmelt die Tochter nebenbei, wie zur Beruhigung.

Bat-Sheva Szwarc wird langsam müde. „Ich habe sehr viel Übung im Leben. Ich habe Tragödien erlebt und als Kind meine ganze Familie verloren. Aber dann habe ich eine eigene Familie gegründet“, sagt sie kämpferisch und schaut dabei stolz in die Runde. In ihrer Familie trägt Bat-Sheva den Kosenamen der Pate. Sie betont, wie sehr sie sich auf die Hochzeiten ihrer Enkel freue. Da würde sie eine kesse Sohle auf´s Parkett legen, sagt die ehemals leidenschaftliche Tänzerin schelmisch.

“Ich habe viel Übung im Leben”

Bat-Sheva Szwarc ist eine von über 70.000 Personen, die nach dem „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus der Beschäftigung in einem Ghetto“ kurz ZRBG, einen Antrag auf eine Ghetto-Rente gestellt hat. Sie gehörte auch zu den 95% der Personen, deren Anträge bis Mitte September 2007 abgelehnt wurden. Kein Gesetz in der Geschichte der Wiedergutmachung in der Bundesrepublik hat eine so hohe Ablehnungsquote von Entschädigungsanträgen zur Folge gehabt, wie das Ghetto-Renten-Gesetz. Obwohl das 2002 einstimmig vom Bundestag beschlossene und rückwirkend ab dem 1.Juli 1997 in Kraft getretene ZRBG ein Defizit in der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts beheben sollte. In der Folge weigerten sich jedoch die zuständigen Behörden, das Gesetz umzusetzen. Mit seiner Entscheidung vom Juni letzten Jahres hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klar signalisiert, dass die Beamten ihre eng gefasste Auslegungspraxis überprüfen sollten. Bisher abgelehnte Anträge werden jetzt wieder aufgenommen. Sollten alle 70.000 Anträge bewilligt werden, rechnen Experten mit Kosten in Höhe von zwei Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigt sich zurückhaltend. „Seriöse Schätzungen der Finanzwirkungen seien noch nicht möglich.“

Ursprünglich sollte das Gesetz monatliche Rentenzahlungen ermöglichen. In Höhe von 50 bis 400 Euro. Anspruch darauf sollten diejenigen haben, die sich zwangsweise in einem Ghetto aufhielten und dort eine Beschäftigung „aus eigenem Willensentschluss“ und „gegen Entgelt ausgeübt“ haben. Im Gegensatz zur Zwangsarbeit. Das Ghetto muss sich zudem auf vom Deutschen Reich besetzten oder eingegliedertem Gebiet befunden haben. Auf diese Weise sollten in der Sozialversicherung entstandene „Auszeiten“ wieder gutgemacht werden. Denn obwohl die Betroffenen häufig Tätigkeiten ausübten, die sozialversicherungspflichtig waren, konnten sie im Ghetto keine Rentenansprüche erwerben. Zusätzlich verlor eine Person, die im Ausland lebte oder nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, auch die ihr zustehenden Versorgungsansprüche. Das ist mittlerweile anders.

Wenn Lebensgeschichten bewertet werden

Erschwerend für die Kläger_innen in den Ghetto-Rente Verfahren ist, dass sie sich in Beweisnot befinden. Unverschuldet. So wird in jedem Einzelfall untersucht, ob die Person sich in einem Ghetto aufgehalten hat, ob sie dort freiwillig beschäftigt war und dafür entlohnt wurde. Fast 65 Jahre später erfordert das ein präzises Erinnerungsvermögen der Überlebenden. Das können sie aufgrund ihres Alters, erlittener Traumata und der verstrichenen Zeit oftmals nicht mehr erfüllen. Zudem befinden sie sich in einer Doppelrolle als Zeuge_in und Kläger_in in einer Person. Und für Verfolgte des Nazi-Regimes bedeutet das auch eine Konfrontation damit, überlebt zu haben. So erfahren ihre Lebensgeschichten in einem rein juristischen Rahmen eine Bewertung. Und in der Mehrzahl der Fälle gestaltete sich der Umgang der zuständigen Behörden mit den Überlebenden nicht gerade respektvoll.

In der Bundesrepublik finden die Verfahren in der Regel ohne die Klagenden statt. Um das zu ändern, haben Richter des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, mit Anhörungen von Überlebenden in Israel begonnen. Richter von Renesse dazu: „Für die Kläger ist es mühsam nach Deutschland zu fahren. Aus gesundheitlichen Gründen und auch, weil sie dort zuviel an früher erinnert. Dann fährt der Richter eben dorthin, wo die Menschen leben“, erläutert er. Schließlich sei es der Kern eines jeden Gerichtsverfahrens, mit den Menschen zu sprechen, um die es ginge. „Für mich ist kein rechtlich tragfähiger Grund ersichtlich, warum man gerade bei jüdischen Verfolgten eine Ausnahme machen sollte“, betont von Renesse.

Die Anhörung

Ganz Jerusalem liegt an diesem Morgen unter einer Dunstglocke. Selbst die massiven, antiken Mauern der Altstadt sind vom weitläufigen Balkon des King David Hotels kaum zu erkennen. In dem alteingesessenen Fünf-Sterne Haus im Herzen der Heiligen Stadt wurde und wird nach eigenen Angaben Geschichte geschrieben. Alles, was auf internationalem Parkett Rang und Namen hat, scheint sich hier die Ehre gegeben zu haben. Illustriert findet sich das im avantgardistischen Design der Eingangshalle: Vom West- zum Ostflügel erstreckt sich zwischen den braunen und grauen Marmorfliesen ein durchgängiger, weißer Streif, der wie ein ehrerbietiger Teppich wirkt. Auf dem Marmor stehen das Besuchsjahr und die Unterschrift ausgewählter Gäste wie 1931 Hailie Selassie, 1969 Axel Springer, 1994 Bill Clinton und 2003 Richard Gere. Das gewaltige Interieur des Hotels soll mit seinen weiß geriffelten Säulen, türkisfarbenen Borten mit weinrot-goldenem Stuck im Eingangsbereich und seiner Teppichkunst im Stil von vor dreitausend Jahren, facettenreich an die glanzvolle Periode König Davids erinnern.

Bella Grünwald ist heute zum ersten Mal im King David Hotel. Die über 80-jährige Frau wirkt darin ein wenig verloren. Die orthodoxe Jüdin trägt einen grün-schwarz karierten, langen Rock mit dazugehörigem Sakko unter dem ein Spitzenkragen hervorragt. Ihr Haar befindet sich unter einer Kopfbedeckung, die an ein kunstvoll gewickeltes Samttuch erinnert. Jan Robert von Renesse, Richter am Essener Landessozialgericht, hat Bella Grünwald in den Oak Room des King David Hotels geladen. Bella Grünwald hat Auschwitz überlebt. Heute will der dunkelhaarige, entschlossen wirkende Richter sie anhören, ob sie in Ungarn in einem Ghetto war. Ob sie dort „aus eigenem Willensentschluss“ gearbeitet hat, wie lange sie gearbeitet hat und ob ihre Tätigkeiten entlohnt wurden. In der allgemeinen Vorstellung erscheint das, im Gegensatz zum Überleben im Konzentrationslager oder späterer Zwangsarbeit, als trivial. Für den Anspruch auf eine Ghetto-Rente ist es ausschlaggebend. Bella Grünwald ist eine kleine Person. Bei der Suche nach dem richtigen Raum stützt sie sich mit der rechten Hand auf ihren schwarzen L-förmigen Gehstock. Sie kommt in Begleitung ihres Sohnes.

Im Oak Room bestimmen dunkle Eichentöne die Atmosphäre. Blau-weiße Vasen und Schalen mit arabesken Blumenmustern fassen Bücher ein, deren Lederrücken hebräische Titel tragen. Bella Grünwald ist mit der Anwesenheit der beiden Pressevertreterinnen einverstanden. Der Vertreter der Rentenversicherung Rheinland, die bis Juni letzten Jahres 95% der Anträge auf eine Ghetto-Rente von Israelis abgelehnt hat, ist es anfangs nicht. Und stimmt dann doch zu.

“Im Ghetto gab es kein Wollen”

„Man muss meine Kräfte berücksichtigen. Meine Kräfte sind beschränkt“, übersetzt die Dolmetscherin Bella Grünwalds erste Sätze aus dem Hebräischen. Richter von Renesse lehnt sich in seiner Robe nach vorne. Er nickt der Klägerin wohlwollend zu und fordert sie auf, zu erzählen. Bella Grünwald ist anfangs nicht deutlich, worüber genau sie erzählen soll und vor allem, ab wann. Sie reckt ihre schmale linke Hand gen Richter und betont „Ich kann keine Spitzfindigkeiten. Das ist mir fremd.“ Und dann erzählt Bella Grünwald. Wie der Bürgermeister der ungarischen Stadt Tab junge Mädchen ausgewählt hat, die arbeiten sollten. Dass sie eine prächtige Stadtverwaltung bauen sollten. An Schachtgruben erinnert sie sich und an ein kleines Taschengeld. Und an ihren Transport nach Auschwitz. Dann schwenkt der Richter zurück zum Ghetto. Sie stampft mit dem Gehstock auf und macht heftige Handbewegungen: „Alles erinnere ich. Ich würde mich gerne so gut an heutige Dinge erinnern, wie an Dinge von damals.“ Ihren Bericht unterbrechen der Sohn und die israelische Anwältin mit Zwischenrufen eines Ortsnamens. Von ihrer ehemals wohlhabenden Familie erzählt sie, für deren Ernährung die Schwester und sie zuständig waren. Denn mit dem Geld der Familie „hätte man nichts machen können, außer es zu Essen“, erzählt sie energisch und klopft dabei wieder mit dem Gehstock auf den Boden. Als sie vom Transport nach Auschwitz berichtet, empört sie sich. „Dann gibt es Leute, die sagen, das hat es nicht gegeben. Bald gibt es keine Menschen mehr, die das Gegenteil erzählen können.“

Rechtsbegriffe ahistorisch und schematisch angewendet

Am Ende ihrer Schilderungen fragt Imke Hansen, historische Sachverständige in den Ghetto-Rente Anhörungen, nach Details. Was es für ein Tag war, an dem sie ins Ghetto gekommen ist, wie der Ort aussah, in dem sie untergebracht war, was sie aus dem Fenster sehen konnte. Schon während der Schilderungen hat sich die dynamische Historikerin über Skype mit ihrer ungarischen Kollegin Regina Fritz ausgetauscht, die Expertin für Judenverfolgung in Ungarn ist. Im Anschluss stellt Kristin Platt, die sozialpsychologische Sachverständige, vorsichtig tastend weitere Fragen nach der Jahreszeit und rückt dabei behutsam ihre braune Brille auf der Nase zurecht. Kristin Platt erstellt Glaubwürdigkeitsgutachten für das Gericht. Ihre Aufgabe ist es, Erzählungen und deren Strukturen zu dekodieren. „Je fragmentarischer ein Bericht ist, umso glaubwürdiger ist er“, erläutert sie.

Dann schaltet sich Richter von Renesse ein und erkundigt sich nach den Wächtern und Polizisten. Der Vertreter der Rentenversicherung fragt nach der Kooperation der Stadtverwaltung mit der Polizei. Bella Grünwald antwortet, „Im Ghetto gab es kein Wollen. Das war kein freier Ort.“

Anschließend mündet die Anhörung in die Erörterungsphase. Deren Übersetzung ist für die Klägerin nicht vorgesehen. Die beiden Sachverständigen geben ihre Stellungnahme ab, die zugunsten der Klägerin ausfällt. Aber Kristin Platt kritisiert, die Rechtsanwältin der Klägerin habe offensichtlich versucht, sie vorzubereiten und ihr eine Geschichte in den Mund zu legen. Die Klägerin selbst habe sich jedoch so gut erinnert, dass der Versuch eine Geschichte zu konstruieren, fehlgeschlagen sei. Daraufhin ermahnt Richter von Renesse die Anwältin, „Sie schaden damit der Sache und den Klagenden.“

Der Vertreter der Rentenversicherung runzelt die Stirn, lehnt sich nach vorne, ordnet den dunkelblauen Schlips mit rosafarbenen Streifen hinter der Tischkante und presst seine Fingerkuppen gegeneinander. „Es ist immer das Gleiche. Das ist das Problem“, sagt er und vertieft seine Stirnfalte. Er habe nur einen mäßigen Eindruck von dem ganzen Sachverhalt bekommen. Und außerdem tauche in den Schilderungen ein Zwang auf. Das spreche gegen einen eigenen Willensentschluss. Richter von Renesse spricht jetzt bestimmt und führt die klarstellenden Urteile an, nach denen der Begriff Zwang vor dem historischen Hintergrund anders ausgelegt werden müsse. Die beiden verfallen in eine kurze Diskussion. Dann bewilligt der Vertreter der Rentenversicherung den Rentenanspruch für einen Monat. Den Juni des Jahres 1944. Und bezweifelt dennoch, dass Frau Grünwald gleich am ersten Tag des Ghettos „losgelegt habe zu arbeiten.“ Nur die Kosten des Verfahrens übernehme die Rentenversicherung nach „der versuchten Lenkung der Klägerin durch die Anwältin nicht“.

In der Vergangenheit wurden Ablehnungen eher am Schreibtisch ausgestellt. Auf welcher Basis sich das gestaltete, war nicht transparent. Und nach wie vor sehen sich die Überlebenden mit einer Reihe von Problemen konfrontiert. Die Zahlung von Entgelt nachzuweisen, erwies sich als schwierig. Bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Juni letzten Jahres galten Lebensmittel oder Gutscheine nicht als Entgelt. Ein anderer Streitpunkt blieb die Freiwilligkeit der Arbeit. Bewachungen auf dem Weg zur Arbeit wurden als Zwangsarbeit ausgelegt. Zusätzlich wurden den Klägern abgesprochen, sich freiwillig für die Arbeit gemeldet zu haben, da die meisten zum Zeitpunkt ihrer Tätigkeiten Kinder waren. Außerdem mangelte es in einigen Fällen an historischen Quellen, die eine Beweisführung ermöglicht hätten. Bis vor kurzem war die Judenverfolgung in Polen und anderen besetzten Gebieten, die im Rahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft stattfand, wenig erforscht. Das hat sich mittlerweile geändert. Aber selbst dort, wo historische Quellen angeführt wurden, nahm die Rentenversicherung davon kaum Notiz. Historiker_innen kritisierten diese Praxis als „ahistorisch“ und „schematisch“ und warnten in einem Appell vor einer Fehlentwicklung. Dieser Appell wirkt umso dringender, als viele Kläger_innen mittlerweile sehr alt oder verstorben sind.

Entscheidung vertagt

Noch 2005 konstatierte die Bundesregierung, ein Fehlverhalten bei der Umsetzung des ZRBG sei nicht festzustellen. Die hohe Ablehnungsquote sei allein auf die Antragstellenden zurückzuführen. Genauer auf deren „Unkenntnis über die komplizierte und auf den ersten Blick schwer verständliche Rechtslage“. Bereits 2007 sah sich die Bundesregierung auf Druck von Israel jedoch gezwungen, eine Richtlinie über die Anerkennungsleistung für Arbeit im Ghetto zu verabschieden.

Eine wichtige Rolle in den Ghetto-Rente-Verfahren spielten auch die Akten aus dem Bundesentschädigungsgesetz. Darin haben Überlebende nicht über ihre Arbeit im Ghetto gesprochen und ansonsten den Zwangscharakter ihrer späteren Arbeiten betont. In den ZRBG Verfahren wurde ihnen das negativ ausgelegt. Die Arbeit im Ghetto wurde schlicht als Zwangsarbeit interpretiert und als Beitragszeit zur Rente abgelehnt. Eine paradoxe Situation: Überlebende sollen in ihren heutigen Verfahren über ihre „aus eigenem Willensentschluss“ ausgeführten Tätigkeiten im Ghetto sprechen, die gegen Bezahlung stattfanden. Das allein ist für den Rentenanspruch entscheidend. Nicht das Ausmaß ihrer Verfolgungsgeschichte.

Mit diesen Herausforderungen sah sich auch Bella Grünwald konfrontiert. Sichtlich erschöpft stimmt sie am Ende den Formalien zu und geht danach mit kleinen Schritten aus dem Raum. Auf dem Flur bespricht ihr Sohn noch etwas mit dem Richter. Bella Grünwald sinkt ermattet in einen der samtenen Sessel im angrenzenden Reading Room. Im gedämpften Licht scheint sie fast mit dem Sitzmöbel zu verschwimmen. Für die verarmte Überlebende ist eine Rente von 150 Euro im Monat bedeutsam. Dann verlässt sie langsam mit ihrem Sohn das Hotel und wird vom abendlichen Nebel verschluckt.

Die hohe Drehtür kreist noch ein wenig weiter. Genauso wie die Auseinandersetzung für viele Überlebende um ihre Ghetto-Rente.

Für Andere kommt die Auseinandersetzung zu spät. Viele Antragsstellende sind mittlerweile gestorben. Am nächsten Tag dreht sich die Anhörung im Zoah House in Tel-Aviv, um die Rentenansprüche der Witwe des Verstorbenen. Dazu sind zwei Überlebende als Zeugen geladen, die von den Tätigkeiten des Verstorbenen im Ghetto Lodz berichten. Außer der Klägerin und den Mitte 80-Jährigen Zeugen, befinden sich drei historische Sachverständige, zwei Dolmetscherinnen, eine sozialpsychologische Gutachterin, die israelische Anwältin, die deutsche Konsulin und eine andere Mitarbeiterin des deutschen Konsulats, zwei weitere Personen, der Vertreter der Rentenversicherung und Richter von Renesse in dem kleinen Raum. Bei der Erörterung des Sachverhaltes ist der Vertreter der Rentenversicherung Rheinland nicht mit der Anwesenheit der Presse einverstanden. Ob Frau G. die Ghetto-Rente ihres Mannes bekommt, wird an diesem Tag nicht entschieden. Eine traurige Bilanz in diesem Spiel auf Zeit.

Text: Nina Schulz
Alle Fotos: Elisabeth Mena Urbitsch

Veröffentlichungen:

Reportage Frau Grünwald und das deutsche Recht, Jüdische Allgemeine, 25.03.2010
Reportage Spiel auf Zeit, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 14.03.2010, S.9
Reportage Spiel auf Zeit, bodo, Ausgabe 02/2010, S.32-35
Reportage Spiel auf Zeit, analyse&kritik, no.546, S.32-33


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