{"id":350,"date":"2014-05-25T12:02:39","date_gmt":"2014-05-25T12:02:39","guid":{"rendered":"http:\/\/q-words.net\/?p=350"},"modified":"2016-07-23T11:49:19","modified_gmt":"2016-07-23T11:49:19","slug":"verhinderung-von-amts-wegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/q-words.net\/?p=350","title":{"rendered":"Verhinderung von Amts wegen"},"content":{"rendered":"<p>[Not a valid template] 1997 ist in der Bundesrepublik r\u00fcckwirkend das Ghetto-Rentengesetz in Kraft getreten. Es soll Opfern des Nationalsozialismus, die im Ghetto &#8220;aus eigenem Willensentschluss&#8221; und gegen &#8220;Entgelt&#8221; eine Besch\u00e4ftigung ausge\u00fcbt haben, zu einer Wiedergutmachung verhelfen, weil sie im Ghetto keine Rentenanspr\u00fcche erwerben konnten. Doch von schneller und unb\u00fcrokratischer Hilfe, die den Holocaust-Opfern versprochen wurde, kann aufgrund der Ablehnungsquote der Antr\u00e4ge keine Rede sein. Eine rechtsstaatlich zweifelhafte Dimension erhielten die Begriffe &#8220;schnell und unb\u00fcrokratisch&#8221; zudem in Nordrhein-Westfalen.<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\n\u00dcberall stapeln sich Akten. Akribisch aufget\u00fcrmt erreichen sie jeweils einen halben Meter H\u00f6he und bedecken Teile des gro\u00dfen Konferenztisches, einige St\u00fchle und die Au\u00dfenkanten des Teppichbodens. In ihrem Hellgr\u00fcn wirken die Handakten wie eine nach Innen verschobene, f\u00fcr die Au\u00dfenwelt verloren gegangene Jahreszeit, die hier f\u00fcr kurze Zeit einen Aufenthaltsort gefunden hat. Mehr als 2.000 dieser Exemplare befinden sich in Simona Reppenhagens Kanzlei. Die Berliner Anw\u00e4ltin ist eine kleine Frau mit wachem Blick und dunklem Haar, die so wirkt, als ob sie nur noch wenig ersch\u00fcttern kann. Sie vertritt \u00dcberlebende des Holocaust, die einen Antrag auf eine Ghetto-Rente gestellt haben.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nReppenhagens Res\u00fcmee zur Rolle der Beh\u00f6rden in den Ghetto-Rente F\u00e4llen ist ern\u00fcchternd. &#8220;Die Deutsche Rentenversicherung und viele Gerichte haben sich ignorant verhalten. Ignorant gegen\u00fcber der historischen Wahrheit und der materiellen Gerechtigkeit.&#8221; Sie problematisiert, es w\u00e4ren Urteile und Entscheidungen entgegen historischer Tatsachen geschrieben und der Auftrag zur Umsetzung des Gesetzes nicht wahrgenommen worden. Gleichzeitig sei den Kl\u00e4gern vermittelt worden, sie seien unglaubw\u00fcrdig.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\n<h3>Ablehnungsquote<\/h3>\n<p>Tats\u00e4chlich hat kein Wiedergutmachungs-Gesetz in der Bundesrepublik eine so hohe Ablehnungsquote wie das Ghetto-Rentengesetz, das 2002 einstimmig vom Bundestag beschlossen wurde und r\u00fcckwirkend zum 1. Juli 1997 in Kraft getreten ist. Dabei sollte das Gesetz mit dem sperrigen Namen &#8220;Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus der Besch\u00e4ftigung in einem Ghetto&#8221; (ZRBG) schnell und unb\u00fcrokratisch Defizite in der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts beheben. Und monatliche Rentenzahlungen von 50 bis 400 Euro erm\u00f6glichen. Anspruch auf eine Rente sollten diejenigen haben, die zwangsweise in einem Ghetto waren und dort eine Besch\u00e4ftigung &#8220;aus eigenem Willensentschluss&#8221; und &#8220;gegen Entgelt ausge\u00fcbt&#8221; haben &#8211; im Gegensatz zur Zwangsarbeit. Trotz ihrer h\u00e4ufig sozialversicherungspflichtigen T\u00e4tigkeiten konnten sie im Ghetto keine Rentenanspr\u00fcche erwerben. Bis Mitte September 2007 wurden jedoch 95 Prozent der insgesamt 70.000 Antr\u00e4ge abgelehnt.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nDabei gab es noch im Juni 2009 einen Hoffnungsschimmer. In verschiedenen Revisionsentscheidungen des Bundessozialgerichtes (BSG) wurde geregelt, dass die Begriffe, die f\u00fcr die Bewilligung einer Rente ma\u00dfgeblich sind, k\u00fcnftig weiter ausgelegt werden sollten. Es handelte sich um die Formulierungen &#8220;Entgelt&#8221; und &#8220;aus eigenem Willensentschluss&#8221;. Das Signal war deutlich: Die Rentenversicherungstr\u00e4ger und Gerichte sollten ihre eng gefasste Auslegungspraxis \u00fcberpr\u00fcfen. Stattdessen kam es kurz nach den Gerichtsentscheidungen in Nordrhein-Westfalen zu einer zweifelhaften Zusammenkunft.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\n<h3>Zusammenkunft<\/h3>\n<p>Der damalige Vizepr\u00e4sident des Landessozialgerichts NRW (LSG NRW), Martin L\u00f6ns, traf sich mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und f\u00fcnf weiteren Mitarbeitern der Beklagten, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Anwesend waren eine Richterin des Sozialgerichtes D\u00fcsseldorf und ein Vertreter der Aufsichtsbeh\u00f6rde NRW, dem Ministerium f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales. Einem zust\u00e4ndigen Richter, Jan Robert von Renesse, war jedoch mitgeteilt worden, der Termin falle aus. Die Zusammenkunft fand in den R\u00e4umen der Rentenversicherung statt. Thema der Besprechung: der Umgang mit den Urteilen des Bundessozialgerichts zur Ghetto-Rente.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nIn dem Protokoll des Treffens, \u00e4u\u00dferte die DRV-Rheinland den Wunsch, &#8220;dass keine neuen Terminierungen seitens der Gerichte in den F\u00e4llen erfolgen, die von der Rechtssprechung des BSG betroffen sind. Wenn m\u00f6glich sollen auch bereits terminierte Sachen aufgehoben und mit einem entsprechenden Hinweis zur Pr\u00fcfung auf ein Anerkenntnis an die DRV gesandt werden&#8221;. Grunds\u00e4tzlich w\u00fcrden die terminierten Sachen in der Bearbeitung vorgezogen. Die DRV-Rheinland bat also darum, nach dem Grundsatzurteil des BSG keine entsprechenden Urteile seitens der untergeordneten Gerichte ergehen zu lassen. Damit zusammenh\u00e4ngend sollten auch keine historischen Ermittlungen mehr stattfinden. Die DRV-Rheinland wolle im Gegenzug auch &#8220;einen gro\u00dfz\u00fcgigen Pr\u00fcfma\u00dfstab ansetzen&#8221;. Nur, war darauf Verlass? Bisher hatte sich die Entscheidungspraxis ohne grundlegende historische Ermittlungen und pers\u00f6nliche Anh\u00f6rungen der \u00dcberlebenden alles andere als kulant gestaltet.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nF\u00fcr die beklagte Deutsche Rentenversicherung Bund h\u00e4tte eine l\u00fcckenlose Umsetzung der Urteile weit reichende Folgen. Fachleute rechnen mit Kosten von zwei Milliarden Euro, wenn alle 70.000 Antr\u00e4ge bewilligt w\u00fcrden. War es also Zweck des omin\u00f6sen Treffens, Gelder der Rentenversicherung zu sparen und die Gerichte zu entlasten? Die Anw\u00e4lte der Kl\u00e4gerInnen waren jedenfalls nicht anwesend und wurden erst sp\u00e4ter \u00fcber den Inhalt der Unterredung informiert. Dabei m\u00fcssen die Kl\u00e4gervertreter einer Aussetzung von Verfahren grunds\u00e4tzlich zustimmen.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\n<h3>Nadel\u00f6hr<\/h3>\n<p>Richter L\u00f6ns sagt zu dem Treffen: &#8220;Inhaltlich sollte dort nichts besprochen werden. Es ging nur um das organisatorische Anliegen, schnelle Anerkenntnisse abzugeben, damit das Nadel\u00f6hr der deutschen Rentenversicherung nach den Entscheidungen des Bundessozialgerichts nicht verstopft wird.&#8221; Warum ein solches Treffen ohne Kl\u00e4gerbevollm\u00e4chtigte und zust\u00e4ndige BerichterstatterInnen stattfindet? Der Sprecher des Justizministeriums NRW ist wenig auskunftsfreudig. VertreterInnen des Justizministeriums h\u00e4tten nicht an einem Gespr\u00e4ch teilgenommen und &#8220;ein solches Gespr\u00e4ch auch nicht veranlasst&#8221; sagt Ulrich Hermanski am 16. Dezember 2010. Und empfiehlt, Kontakt mit der Pr\u00e4sidentin des LSG-NRW zu suchen.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nReppenhagen kommt das alles ungew\u00f6hnlich vor. Sie erhebt schwere Vorw\u00fcrfe: &#8220;Die Besprechung l\u00e4sst ein Zusammenwirken von Exekutive und Judikative erkennen, die der Gewaltenteilung offenkundig widerspricht. Und woher habe ich die Kontrolle \u00fcber das, was dort tats\u00e4chlich geredet wurde?&#8221; Die Rechtsanw\u00e4ltin, die mehr als zwanzig Jahre Berufserfahrung hat, glaubt, &#8220;die Unabh\u00e4ngigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts ist durch diese sonderbare Zusammenkunft, \u00fcber die nicht alle Verfahrensbeteiligten informiert wurden, in Frage gestellt&#8221;.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\n<h3>Bewilligungspraxis<\/h3>\n<p>Ein Blick in die Vergangenheit erh\u00e4rtet Indizien, die die Bewilligungspraxis bei Ghetto-Renten in NRW fragw\u00fcrdig erscheinen lassen. Stephan Lehnstaedt ist Mitarbeiter des Historischen Instituts in Warschau und in den Verfahren als historischer Gutachter t\u00e4tig. Er hat mehr als 60 Urteile aus NRW analysiert und sagt: &#8220;Dort hatte sich bis Juni 2009 eine Praxis etabliert, in der Teile der Sozialgerichtsbarkeit routinem\u00e4\u00dfig die ablehnenden Bescheide der Rentenversicherung best\u00e4tigten, ohne sie zu \u00fcberpr\u00fcfen.&#8221; So h\u00e4tten Justiz und Verwaltung jeweils auf die Ergebnisse des anderen verwiesen. Abweichende Auslegungen von Begriffen h\u00e4tten fast automatisch zu einer Ablehnung von Klagen gef\u00fchrt.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nMitte Juni 2009 begann die DRV-Rheinland fast 26.000 abgelehnte Antr\u00e4ge neu zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wieder verschickt die Beh\u00f6rde Frageb\u00f6gen und fragt darin bereits Beantwortetes ab. Im Fragebogen hei\u00dft es: &#8220;Sie m\u00fcssen keinen Antrag stellen.&#8221; Wenn es aber keine R\u00fcckmeldung der Betroffenen gab, wurden die Antr\u00e4ge zur\u00fcckgestellt. Das traf in 2.900 F\u00e4llen zu. Die DRV-Rheinland kann darin nicht erkennen, &#8220;dass die Antragsteller durch das Anschreiben und die Kurzinformation irritiert worden sein k\u00f6nnten&#8221;.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nBereits die Version der Frageb\u00f6gen, die bis zu den Urteilen des BSG 2009 galt und an die AntragstellerInnen verschickt wurde, sei &#8220;als Instrument zur Sachverhaltsaufkl\u00e4rung ungeeignet und erzeugte sogar falsche Angaben&#8221;, so die sachverst\u00e4ndige Sozialwissenschaftlerin Kristin Platt vom Institut f\u00fcr Diaspora- und Genozidforschung der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\n<h3>Ermittlungsinstrumente<\/h3>\n<p>Auch andere Ermittlungsinstrumente wirken unangemessen. Als Entscheidungsgrundlage dienten Wikipedia und acht fachwissenschaftliche B\u00fccher, davon vier \u00dcberblickswerke, sowie die Datenbank des Karl-Ernst-Osthaus-Museums. Hierbei handelt es sich um ein Kunstprojekt, das rund 400 osteurop\u00e4ische Ghettos auflistet und seit 2001 nicht mehr fortgesetzt wird. Hingegen z\u00e4hlt das US Holocaust Memorial Museum zurzeit 1.150 Ghettos in Osteuropa. Auch das Angebot einer kostenlosen Amtshilfe durch die nationale israelische Versicherungsanstalt lie\u00dfen die deutschen KollegInnen schlichtweg ruhen; genauso wie das Angebot der Jewish Claims Conference, ihre ExpertInnen zu Rate zu ziehen. &#8220;Zahlreiche einschl\u00e4gige Studien zur Ghetto-Forschung blieben schlichtweg unber\u00fccksichtigt. So erkl\u00e4ren sich zahllose Irrt\u00fcmer, unzul\u00e4ssige Analogien und Pauschalisierungen bzw. Fehlinterpretationen&#8221;, kritisiert Lehnstaedt.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nDas warf wiederum Fragen nach den Ermittlungen auf. 2006 fielen die Ghetto-Renten-F\u00e4lle aus Israel, f\u00fcr die NRW verantwortlich ist, am dortigen LSG in die Zust\u00e4ndigkeit von Jan Robert von Renesse. Der wollte sich nicht mehr allein auf Wikipedia und Frageb\u00f6gen verlassen und begann zu ermitteln. Genauso wie seine KollegInnen vom Sozialgericht Hamburg. Von Renesse holte rund 500 Stellungnahmen zur Lebens- und Arbeitssituation in verschiedenen Ghettos ein, lie\u00df in osteurop\u00e4ischen Archiven und den Best\u00e4nden von Yad Vashem, der Holocaust-Gedenkst\u00e4tte in Jerusalem, forschen und begann damit, \u00dcberlebende in Israel anzuh\u00f6ren. Seine Praxis stie\u00df nicht nur auf Zustimmung. Obwohl das BSG bereits Ende 2006 klargestellt hatte: &#8220;Zur Feststellung dieser nicht allgemeinkundigen und damit beweisbed\u00fcrftigen generellen Tatsache&#8221; w\u00e4re ein historisches Sachverst\u00e4ndigengutachten einzuholen gewesen.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nEnde 2008 jedoch verf\u00fcgt Ulrich Freudenberg, der damalige Vorsitzende des 8. Senats am LSG NRW, von Renesses Beweisanordnungen aufzuheben, als dieser drei Tage krank ist. Das sollte auch f\u00fcr die Zeit nach von Renesses R\u00fcckkehr gelten, Freudenberg wollte zuerst \u00fcber jede Beweisanordnung informiert werden. Ende M\u00e4rz 2010 wurden von Renesse und Matthias R\u00f6hl, den einzigen Richtern am LSG, die Kl\u00e4gerInnen pers\u00f6nlich in Israel anh\u00f6rten, die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Ghetto-Rente-Verfahren entzogen. Kurz zuvor hatte von Renesse noch rund 30 Kostenbeschl\u00fcsse erlassen, in denen er die Kosten der Amtsermittlungen der DRV-Rheinland in Rechnung stellte. Im April 2010 wurden diese Kostenbeschl\u00fcsse wieder aufgehoben. Verantwortlich daf\u00fcr: Richter Freudenberg. Begr\u00fcndung: die pers\u00f6nlichen Anh\u00f6rungen und historischen Ermittlungen seien nicht geboten gewesen.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\n<h3>Realit\u00e4tsbezug<\/h3>\n<p>Anw\u00e4ltin Reppenhagen beanstandet: &#8220;In Nordrhein-Westfalen ist das Landessozialgericht aus den Fugen geraten. Dieses Gericht hat vollkommen den Realit\u00e4tsbezug verloren.&#8221; Im Juni erhob sie mehrere Verfassungsbeschwerden. &#8220;Die Aufhebung dieser Kostenbeschl\u00fcsse verletzt das Grundrecht auf einen gesetzlichen Richter, das Grundrecht auf ein rechtsstaatliches Verfahren und stellt au\u00dferdem eine Verletzung des Willk\u00fcrverbots und der Menschenw\u00fcrde dar.&#8221; Ihre Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nF\u00fcr die betagten Kl\u00e4gerInnen machen sich au\u00dfer Reppenhagen auch andere Anw\u00e4lte stark. Anfang 2010 erstattete der Berliner Rentenberater Wolfgang Johannsen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Vizepr\u00e4sident L\u00f6ns, unter anderem wegen der Zusammenkunft mit der DRV-Rheinland. Dienstaufsichtsrechtliche Ma\u00dfnahmen gegen den Richter wurden nicht ergriffen. Ein weiterer Anwalt von Kl\u00e4gerInnen hatte die Praxis des damaligen Vorsitzenden des 8. Senats, Richter Freudenberg, in einem Schriftsatz scharf kritisiert. F\u00fcr den Anwalt stellte das Vorgehen &#8220;einen in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik einmaligen Vorgang dar, der sich noch dazu im Kern gegen j\u00fcdische Verfolgte und ihre Menschenrechte auf ein faires Verfahren richtet&#8221;. Daraufhin erstattete L\u00f6ns Strafanzeige. Der Rechtsanwalt erstattete dann seinerseits wiederum Strafanzeige gegen L\u00f6ns und Freudenberg. Beide Verfahren sind schwebend.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nEnde 2010 waren ein Viertel der mittlerweile 57.000 Antr\u00e4ge bewilligt. Dies soll 300 Mio. Euro 2010 und 200 Mio. Euro 2011 kosten. F\u00fcr Simona Reppenhagen steht fest: &#8220;Die juristische Umsetzung der Verantwortung hat bisher versagt.&#8221;\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nText: Nina Schulz<br \/>\nFoto: Elisabeth Mena Urbitsch<\/p>\n<h4>Ver\u00f6ffentlichungen:<\/h4>\n<p>Report <em>Verhinderung von Amts wegen<\/em>, analyse&#038;kritik, no.558, S.28<br \/>\nReport <em><a href=\"http:\/\/www.taz.de\/1\/politik\/deutschland\/artikel\/1\/hinhaltetaktik-bei-ghetto-rentnern\/\">Hinhaltetaktik bei Ghetto-Rentnern<\/a><\/em>, die tageszeitung, 24.01.2011<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1997 ist in der Bundesrepublik r\u00fcckwirkend das Ghetto-Rentengesetz in Kraft getreten. Es soll Opfern des Nationalsozialismus, die im Ghetto &#8220;aus eigenem Willensentschluss&#8221; und gegen &#8220;Entgelt&#8221; eine Besch\u00e4ftigung ausge\u00fcbt haben, zu einer Wiedergutmachung verhelfen, weil sie im Ghetto keine Rentenanspr\u00fcche erwerben konnten. 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