{"id":164,"date":"2006-06-08T17:12:51","date_gmt":"2006-06-08T17:12:51","guid":{"rendered":"http:\/\/q-words.net\/?p=164"},"modified":"2011-02-25T12:55:22","modified_gmt":"2011-02-25T12:55:22","slug":"wenn-kandahar-zu-san-francisco-wird","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/q-words.net\/?p=164","title":{"rendered":"Wenn Kandahar zu San Francisco wird"},"content":{"rendered":"<p>Mit erstaunlichen Begr\u00fcndungen verweigern Hamburger Richter Homosexuellen den Schutz vor Abschiebung nach Afghanistan<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nAshwani K. ist nicht leicht zu ersch\u00fcttern. Aber als er die Begr\u00fcndung h\u00f6rte, weshalb seine Abschiebung nach Afghanistan nicht zu beanstanden sei, war er sprachlos. Ashwani K. (Name ge\u00e4ndert) ist Afghane, Hindu und schwul. Seit zwei Jahren lebt er mit seinem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Vor zehn Jahren floh er nach Hamburg. Jetzt droht ihm die Abschiebung in das b\u00fcrgerkriegsgeplagte Land. Abschiebungen Homosexueller nach Afghanistan seien nicht zu beanstanden, attestierten Richter der Hansestadt bereits im vergangenen November.  Dem Antragssteller bliebe es schlie\u00dflich selbst \u00fcberlassen, wie weit er seine Homosexualit\u00e4t  bekannt gebe. Zudem sei \u201edie Stadt Kandahar wie San Francisco bekannt f\u00fcr das dort weit verbreitete homosexuelle Verhalten\u201c.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nIn der abenteuerlich wie absurd anmutenden Begr\u00fcndung des Hamburger Verwaltungsgerichts hei\u00dft es weiter, in Afghanistan lebe nach dem Machtverlust der Taliban eine homosexuelle Szene wieder auf und werde toleriert. Als Beleg zitiert das Gericht aus einem Bericht des britischen Institute for War and Peace Reporting (IWPR). Dort steht, dass \u201edie von den Taliban verbotene Praxis des Geschlechtsverkehrs zwischen M\u00e4nnern und minderj\u00e4hrigen Jungen wieder auflebe und dass es bei ortsans\u00e4ssigen M\u00e4nnern, insbesondere Milit\u00e4rkommandanten in den Provinzen Pawan und Kakisa durchaus \u00fcblich sei, Jungen zu Feierlichkeiten mitzunehmen und sie zum Tanzen und manchmal zum Sex zu veranlassen.\u201c Allerdings betitelte das IWPR seinen Bericht nicht mit \u201eTradition der Homosexualit\u00e4t\u201c sondern mit \u201eChild Sex Abuse Alarm\u201c und warnte  vor zunehmender sexualisierter Gewalt gegen Minderj\u00e4hrige in Afghanistan.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\n<h3>Unheimliche Behauptungen<\/h3>\n<p>F\u00fcr  Mostafa Danesch, der seit mehr als 14 Jahren als Gutachter f\u00fcr deutsche, \u00f6sterreichische und niederl\u00e4ndische Verwaltungsgerichte arbeitet und seit 1978 regelm\u00e4\u00dfig Afghanistan bereist, sind die Begr\u00fcndungen der Hamburger Richter  \u201eunheimliche Behauptungen\u201c. Ganz offensichtlich werde in der Rechtsprechung Homosexualit\u00e4t mit systematischer Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt gegen\u00fcber Minderj\u00e4hrigen verwechselt.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nEine Einsch\u00e4tzung, die der deutsche Vertreter des Hohen Fl\u00fcchtlingskommissars der Vereinten Nationen, Norbert Trosien, teilt. In einem Schreiben an die Hamburger Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde vom Mai berichtet er \u00fcber Entf\u00fchrungen und Vergewaltigungen junger M\u00e4nner. Zudem bestehe f\u00fcr homosexuelle M\u00e4nner in Afghanistan die erhebliche Gefahr politischer Verfolgung. Bei homosexuellen Handlungen werde in Afghanistan weiterhin die Scharia angewandt, berichtet Gutachter Danesch. Und das bedeutet in diesen F\u00e4llen, lebendig begraben zu werden.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nAshwani K. ist bereits der dritte Fall in der Hansestadt, in dem mit gleichlautender Begr\u00fcndung schwulen afghanischen M\u00e4nnern Abschiebungsschutz verweigert wurde. Die Hamburger Asylrechtsanw\u00e4ltin Sigrid T\u00f6pfer, deren homosexueller Mandant ebenfalls von Abschiebung bedroht ist, kritisiert: \u201eVon einem freien, offenen und einverst\u00e4ndlichen Kontakt zwischen erwachsenen M\u00e4nnern ist in keiner der zitierten Quellen die Rede.\u201c Die Beurteilungen zur Situation Homosexueller in Afghanistan gehen auf das Urteil der Hamburger Verwaltungsrichterin Anja Meyer-Stender vom April 2005 zur\u00fcck, das mittlerweile als Referenzpunkt f\u00fcr aktuelle Entscheidungen der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde und der Gerichte in Hamburg dient.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\n<h3>Erkenntnisquellen<\/h3>\n<p>Die Anfrage der FR, inwieweit sie die Erkenntnisquellen \u00fcberpr\u00fcft habe, quittierte Richterin Meyer-Stender  mit einem lapidaren \u201eIch bin dort nicht hingereist\u201c. Wie es zu der Ausf\u00fchrung gekommen sei, die Praxis von Milit\u00e4rkommandanten, Jungen zum Sex zu veranlassen, als einen Beleg f\u00fcr eine homosexuelle Szene in Afghanistan anzusehen? \u201eDas kann ich heute nicht mehr beantworten. Das ist schon zu lange her.\u201c\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nAshwani K.s sexuelle Orientierung h\u00e4tte ein Abschiebungshindernis sein k\u00f6nnen. Seine Religionszugeh\u00f6rigkeit ein anderes. Als Hindu ist er in Afghanistan Angeh\u00f6riger einer religi\u00f6sen Minderheit. Anstatt Schutz vor nicht-staatlicher Verfolgung zu gew\u00e4hrleisten, beteilige sich die Regierung Karsai aktiv an der Verfolgung der Hindu- und Sikh-Minderheit, schreibt  Danesch in seinem Gutachten vom Januar 2006. Nach der Ablehnung seines Eilantrags im November 2005 tauchte Ashwani K.  unter. Sechs Monate sp\u00e4ter nahm ihn die Polizei fest. Nach zwei Tagen im Untersuchungsgef\u00e4ngis und f\u00fcnf N\u00e4chten in Abschiebehaft kam er auf Intervention seines Anwalts frei.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nObwohl sein Asylfolgeantrag inzwischen angenommen wurde, lief seine Duldung am Dienstag dieser Woche ab. Normalerweise genie\u00dfen Asylsuchende so lange Abschiebeschutz, bis \u00fcber ihren Antrag entschieden ist. Stattdessen ordnete die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde zun\u00e4chst an, ihn zwangsweise mit der Bundespolizei abzuschieben. Dann ruderte die Beh\u00f6rde zur\u00fcck. \u201eDas war wohl ein Missverst\u00e4ndnis\u201c, hie\u00df es bei einer Nachfrage. Anstatt ihm jedoch, wie zugesichert, eine Aufenthaltsgestattung auszustellen, bekam Ashwani K. erneut eine Duldung. Die l\u00e4uft am 1. August ab. In Sicherheit wei\u00df sich Ashwani K. schon lange nicht mehr.\n<\/p>\n<p style=\"margin-top:12px;\">\nNina Schulz\n<\/p>\n<h4>Ver\u00f6ffentlichungen:<\/h4>\n<p>Artikel <em>Wenn Kandahar zu San Francisco wird<\/em>, Frankfurter Rundschau, 08.06.2006, S.3<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit erstaunlichen Begr\u00fcndungen verweigern Hamburger Richter Homosexuellen den Schutz vor Abschiebung nach Afghanistan<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0},"categories":[8],"tags":[14,16,12],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/q-words.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/164"}],"collection":[{"href":"http:\/\/q-words.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/q-words.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/q-words.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/q-words.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=164"}],"version-history":[{"count":7,"href":"http:\/\/q-words.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/164\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":331,"href":"http:\/\/q-words.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/164\/revisions\/331"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/q-words.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=164"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/q-words.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=164"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/q-words.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=164"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}